Impressum:

Computer 73 GmbH
Philipp - Reis - Str. 3
64404 Bickenbach

Tel: 06257 - 504 90 31
Fax: 06257 - 504 90 33

Geschäftsführer: Helmut Rapp

USt-ID gemäss § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 111621623
Steuernummer: 0723011228
Gerichtstand: Amtsgericht Darmstadt, HRB 3828

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für
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Preisänderungen und Irrtümer behalten wir uns vor.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Für alle Lieferungen von Computer 73 GmbH in das In- und Ausland, auch für solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Abweichungen hiervon bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso wie alle anderen vertraglichen Vereinbarungen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Computer 73 GmbH. Das gilt insbesondere auch für eigene Einkaufsbedingungen des Bestellers.
Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

1. Angebote

Alle Angebote von Computer 73 GmbH sind freibleibend. Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind als annähernd zu verstehen. Sie sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
An Kostenvoranschläge, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Computer 73 GmbH die Eigentümer- und Urheberrechte vor. Diese Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen erste Angebote kostenlos. Werden auf Verlangen des Bestellers weitere Angebote oder Entwürfe gefertigt, so hat der Besteller Computer 73 GmbH die Aufwendungen zu erstatten, sofern nicht der Vertrag zustande kommt, für den die Entwürfe gemacht wurden. Das gilt vor allem dann, wenn die Entwurfsarbeiten mit einem größeren zeichnerischen oder technischem Aufwand verbunden waren.

2. Preise


Soweit ein bestimmter Preis nicht vereinbart ist, ist der im Zeitpunkt der Lieferung geltende Preis maßgebend. Sollte das wirtschaftliche Wertverhältnis von Leistung und Gegenleistung sich während der Vertragsdauer ändern, etwa durch Erhöhung von Löhnen oder Materialkosten, so ist Computer 73 GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Der Besteller hat für den Fall einer solchen Erhöhung das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe vom Vertrag zurückzutreten.
Die Preise verstehen sich ab Werk; sie schließen Verpackung, Transport, Versicherung, Montage u.ä. nicht ein. Für Lieferungen ins Ausland verstehen sich die Preise rein netto frei deutscher Grenze.

3. Vertrag


Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Computer 73 GmbH bzw. durch die Ausführung des Auftrags zustande. Der Besteller ist jedoch an seinen Auftrag für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden. Die Annahme des Vertrages erfolgt unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit des Bestellers. Computer 73 GmbH steht deshalb nach ihrer Wahl ein Rücktrittsrecht oder das Recht zu, vom Besteller Vorleistung zu verlangen, falls nachträglich Umstände eintreten oder ihr bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers nicht mehr gewährleistet erscheinen lassen.

4. Lieferung


Die Lieferung richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Computer 73 GmbH. Computer 73 GmbH behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert wird. Etwaige Lieferfristen gelten als annähernd. Der Lauf der Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und nicht vor Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten. Muß der Vertragsgegenstand besonders ange-fertigt werden, so ist Computer 73 GmbH berechtigt, dem Besteller zunächst eine Zeichnung zur Prüfung zu übersenden. Die Lieferfrist beginnt in diesem Fall mit dem Eingang der vom Besteller genehmigten und unterschriebenen Zeichnung bei Computer 73 GmbH. Die geschuldete Leistung gilt mit dem Versand bzw., falls sich der Versand ohne Verschulden von Computer 73 GmbH verzögert, mit der Anzeige der Versandbereitschaft als bewirkt. Zu diesem Zeitpunkt geht auch die Gefahr auf den Besteller über. Ist die Bestellung „auf Abruf“ erfolgt, so hat der Abruf spätestens ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Geschieht dies nicht, so gilt die Ware als zu diesem Zeitpunkt abgerufen. Ist Computer 73 GmbH mit der Erfüllung in Verzug, ist der Besteller verpflichtet, zunächst eine Nachfrist von einem Monat zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Eingang eines nach Eintritt des Verzugs an Computer 73 GmbH gerichteten Schreibens des Bestellers. Nach Ablauf der Frist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzan-sprüche sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller zu Deckungskäufen auf Kosten von Computer 73 GmbH nicht berechtigt. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung der Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen, auch soweit sie beim Lieferanten von Computer 73 GmbH liegen, entbinden für die Dauer der Behinderung bzw. ihrer Nachwirkung von der Leistungspflicht. Die in Abs. 5 genannte Nachfrist wird dadurch gehemmt. Computer 73 GmbH ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Versand


Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigung und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch dann, wenn Computer 73 GmbH die Trans-portkosten übernommen hat. Computer 73 GmbH wählt, sofern nicht be-sondere Anweisungen vorliegen, die Art des Versandes. Computer 73 GmbH ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.

6. Montage


Die Montage und betriebsfertige Aufstellung außerhalb des Werkes erfolgt nur dann und unter gesonderter Berechnung durch Computer 73 GmbH oder einen von ihr Beauftragten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

7. Zahlung


Zahlungen haben an Computer 73 GmbH direkt zu erfolgen. Die Rechnungsbeträge sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zahlbar rein netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zielüberschreitung ist Computer 73 GmbH berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem geltenden Diskontsatz zu verlangen. Eine Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Beanstandungen den Kaufpreis oder einen Teil desselben zurückzubehalten oder mit Gegenan-sprüchen aufzurechnen. Computer 73 GmbH ist berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Wechsel zu Protest geht und wenn die Wechselsumme nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dem Protest bezahlt wird. Stehen fällige Rechnungen sowohl aus Lieferung als auch aus Montage- und Kundendienstleistungen gleichzeitig offen, so werden eingehende Zahlungen stets zuerst zum Ausgleich der Montage- und Kundendienstleistungen verwendet. Entgegenstehende Anweisungen des Bestellers bei Zahlung sind wirkungslos.

8. Haftung


Computer 73 GmbH haftete für Mängel des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sowie für fahrlässige Vertragsverletzungen unter Ausschluß einer weitergehenden Haftung wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von Computer 73 GmbH auszubessern, oder neu zu liefern, die, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von sechs Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb von drei Monaten) vom Rechnungstag an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Ersetzte Teile werden Eigentum von Computer 73 GmbH. Für Fremderzeugnisse einschließlich aller von dritter Seite bezogenen Bauteile, beschränkt sich die Haftung von Computer 73 GmbH auf die Abtretung derjenigen Ansprüche, die dieser gegen den Lieferanten zustehen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen. Schadenser-satzansprüche werden außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Höhe nach durch die Höhe des Kaufpreises begrenzt bzw., falls auch Fremd-erzeugnisse Gegenstand der Lieferung sind, durch die Höhe des für die Erzeugnisse von Computer 73 GmbH zu zahlenden Betrages. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, ist ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang umfassend zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind Computer 73 GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden. Spätere Reklamationen sind nur noch insoweit beachtlich, als sie ihrer Natur nach bei der Überprüfung bei Übernahme nicht hätten festgestellt werden können. Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen ist in jedem Fall, dass nach Feststellung einer Beanstandung Computer 73 GmbH unverzüglich benachrichtigt wird. Das Recht auf Wandlung und Minderung lebt wieder auf, sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung scheitert. Zur Vornahme von Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller Computer 73 GmbH ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben. Ein Verstoß hiergegen befreit von jeder Haftung. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt Computer 73 GmbH die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes im Inland, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt. Im übrigen gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Bei Lieferungen, die für das Ausland bestimmt sind, wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, die Gewährleistung in dem hier festgelegten Umfang nur übernommen, wenn die schadhaften Teile Computer 73 GmbH fracht- und kostenfrei zugesandt werden. Ist die Beanstandung berechtigt, so erfolgt die Ausbesserung bzw. der Umtausch im Werk. Die erneute Übersendung zum Besteller erfolgt auf Kosten vom Computer 73 GmbH. Computer 73 GmbH ist berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, soweit der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Keine Gewähr wird insbesondere übernommen für Schäden die aus den nachfolgenden Gründen entstehen: Ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder durch Dritte, natürliche Abnützung, Veränderung oder Eingriffe, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, unge-eignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf eine Verschulden von Computer 73 GmbH zurückzuführen sind. Soll der Liefergegenstand vom Besteller in Maschinen, Geräte oder Gegenstände eingebaut oder mit solchen verbunden werden, so können Ansprüche grundsätzlich nur von einem solchen Einbau oder einer Verbindung geltend gemacht werden. Werden die Ansprüche erst danach erhoben, so obliegt dem Abnehmer der Nachweis dafür, dass der Grund für die Beanstandung nicht in den fremden Teilen liegt oder auf die unsachgemäße Verbindung des Liefergegenstandes mit diesen Teilen zurückzuführen ist. Sollte der Liefergegenstand nicht die vereinbarte Leistung erbringen, und hat Computer 73 GmbH hierfür einzustehen, so kann auch insoweit nur Nachbesserung verlangt werden. Erreicht der Liefergegenstand auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht die vorgesehene Leistung, so steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu. Auf Verlangen von Computer 73 GmbH ist der Besteller jedoch zuvor verpflichtet, die Nachfrist angemessen zu verlängern, falls Computer 73 GmbH die Einhaltung dieser Frist deshalb unmöglich wird, weil sie Fremderzeugnisse nicht rechtzeitig beschaffen konnte.

9. Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vorangegangenen und zukünftigen Warenlieferung innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu vollständigen Einlösung derselben), bleiben die gelieferten Waren Eigentum von Computer 73 GmbH. Der Besteller verpflichtet sich, sie für Computer 73 GmbH unentgeltlich zu verwahren. Er ist bis zur Erlangung des Eigentums nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Es wird ihm jedoch gestattet, sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er ist in diesem Fall verpflichtet, auch dem Abkäufer gegenüber den Eigentumsvorbehalt von Computer 73 GmH geltend zu machen. Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Besteller hiermit an Computer 73 GmbH zur Sicherung ab. Solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Computer 73 GmbH ordnungs-gemäß nachkommt, ist er ermächtigt diese Forderungen für Rechnung von Computer 73 GmbH einzuziehen. Letzterer hat jedoch das Recht, den ihr auf Verlangen zu benennenden Abkäufern von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen, an Computer 73 GmbH zu bezahlen. Der Besteller verpflichtet sich, den Verkaufserlös für Computer 73 GmbH gesondert zu verwahren und ihn diesen innerhalb von einer Woche zu übergeben. Etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen durch Computer 73 GmbH gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt oder als Rücktritt vom Vertrag. Wenn die durch Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20 Prozent übersteigt, wird Computer 73 GmbH voll bezahlte Lieferungen nach ihrer Wahl freigeben. Saldoziehung und Saldoanerkenntnis berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht


Erfüllungsort ist für beide Teile Bickenbach. Gerichtstand ist Darmstadt. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten bestimmen sich nach deutschem Recht.

 

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